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Vorschriften für E-Trottinetts in der Schweiz 2026

Vollständiger Leitfaden zur Gesetzgebung, Zulassung und den Regeln für legales Fahren.

Das E-Trottinett ist zu einem unverzichtbaren Transportmittel in Schweizer Städten geworden. In Genf, Lausanne, Zürich oder Bern sind sie überall. Aber Vorsicht: Die Schweiz hat strenge Vorschriften für ihre Nutzung erlassen. In diesem Artikel geben wir einen vollständigen Überblick über die Gesetzeslage 2026.

Was sagt das Schweizer Gesetz?

In der Schweiz werden E-Trottinetts als Leicht-Motorfahrräder (Kategorie M) durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) klassifiziert. Diese Klassifizierung beinhaltet genaue Regeln bezüglich Geschwindigkeit, Leistung und erforderlicher Ausrüstung.

Um im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen zu sein, muss ein E-Trottinett folgende Kriterien erfüllen:

  • Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h — Das ist die absolute Grenze. Fahrzeuge, die diese Geschwindigkeit überschreiten, dürfen nicht auf Strassen und Radwegen fahren.
  • Maximale Leistung von 500W — Der Motor darf 500 Watt Nennleistung nicht überschreiten.
  • Kategorie M (Leicht-Motorfahrrad) — Konforme E-Trottinetts werden wie Leicht-Motorfahrräder behandelt, was die geltenden Verkehrsregeln definiert.
  • Kein Führerschein ab 16 Jahren erforderlich — Personen ab 16 Jahren können ein zugelassenes E-Trottinett ohne Führerschein fahren. Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerschein Kategorie M erforderlich.
  • Obligatorische Haftpflichtversicherung — Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Sie müssen eine jährliche Versicherungsvignette bei Ihrem Versicherer erhalten. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 50 und 100 CHF pro Jahr.
  • Helm empfohlen, aber nicht obligatorisch — Obwohl dringend empfohlen, ist das Tragen eines Helms bei Leicht-Motorfahrrädern gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Zugelassene E-Trottinetts dürfen auf Strassen, Radstreifen und Radwegen fahren. Sie müssen die Strassenverkehrsordnung wie jedes andere Fahrzeug einhalten.

Welche E-Trottinetts sind im Strassenverkehr erlaubt?

Nur vom ASTRA zugelassene Modelle dürfen legal im öffentlichen Strassenverkehr in der Schweiz fahren. Die Zulassung garantiert, dass das Fahrzeug alle Sicherheitsnormen und technischen Beschränkungen einhält.

Für die Zulassung muss ein E-Trottinett mehrere Kriterien erfüllen:

  • Elektronisch auf 20 km/h begrenzte Geschwindigkeit — Der Hersteller muss garantieren, dass das Fahrzeug diese Geschwindigkeit nicht überschreitet.
  • Motorleistung höchstens 500W — Nennleistung des Motors.
  • Konforme Beleuchtung — Weisses Frontlicht, rotes Rücklicht, Reflektoren an den Seiten und hinten.
  • Wirksames Bremssystem — Unabhängige Vorder- und Hinterbremse.
  • Klingel — Ein akustisches Warnsignal ist obligatorisch.
  • Kontrollschild — Nach Versicherung erhält das E-Trottinett ein Kontrollschild (Vignette), das hinten am Fahrzeug sichtbar sein muss.

Bei Kukirin Genf ist das Modell KuKirin G2 Pro ABE auf 20 km/h mit einem 500W-Motor gedrosselt und verfügt über eine ABE-Zulassung. Es ist unser einziges Modell, das den Schweizer Vorschriften für den Strassenverkehr entspricht (max. 20 km/h, 500W).

Und die leistungsstarken E-Trottinetts?

E-Trottinetts, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten (über 20 km/h oder über 500W), sind wegen ihrer Leistung sehr beliebt. Modelle wie der KuKirin G4, G4 Max oder G3 Pro bieten beeindruckende Leistungen, dürfen aber nicht im öffentlichen Strassenverkehr in der Schweiz gefahren werden.

Diese E-Trottinetts sind für die ausschliessliche Nutzung auf Privatgelände bestimmt. Dies umfasst Privatgrundstücke, landwirtschaftliche Flächen, private Wege oder geschlossene Rennstrecken. Der Nutzer ist allein für die Einhaltung dieser Regel verantwortlich.

Sanktionen bei Verstoss: Das Fahren auf öffentlichen Strassen mit einem nicht zugelassenen E-Trottinett kann zu schweren Sanktionen führen:

  • Busse von bis zu mehreren tausend Franken
  • Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch die Polizei
  • Fehlender Versicherungsschutz — Bei einem Unfall sind Sie persönlich für alle Schäden (Personen- und Sachschäden) verantwortlich, was sehr hohe Beträge ausmachen kann.
  • Strafrechtliche Verfolgung bei schweren Unfällen möglich

Wichtig

Kein KuKirin-Modell verfügt derzeit über eine ASTRA-Zulassung (Typengenehmigung) für den öffentlichen Strassenverkehr in der Schweiz. Alle unsere Modelle sind für die Nutzung auf Privatgelände bestimmt. Wir empfehlen Ihnen, die geltende Gesetzgebung stets zu respektieren.

FAQ

Sind KuKirin E-Trottinetts in der Schweiz legal?

Der KuKirin G2 Pro ABE ist unser einziges für den Strassenverkehr in der Schweiz zugelassenes Modell (gedrosselt auf 20 km/h, 500W). Alle anderen Modelle sind für die Nutzung auf Privatgelände bestimmt.

Braucht man einen Führerschein für ein E-Trottinett in der Schweiz?

Für zugelassene E-Trottinetts (Kategorie M, Leicht-Motorfahrrad) ist ab 16 Jahren kein Führerschein erforderlich. Zwischen 14 und 16 Jahren wird ein Führerschein Kategorie M benötigt. Nicht zugelassene E-Trottinetts dürfen unabhängig vom Alter nicht im Strassenverkehr gefahren werden.

Welche Versicherung für mein E-Trottinett?

Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes im Strassenverkehr fahrende E-Trottinett in der Schweiz obligatorisch. Sie müssen eine jährliche Versicherungsvignette bei Ihrem Versicherer erhalten. Die jährlichen Kosten liegen in der Regel zwischen 50 und 100 CHF. Einige Hausratversicherungen decken dies bereits ab — prüfen Sie bei Ihrem Versicherer.

Was riskiert man beim Fahren mit einem nicht zugelassenen E-Trottinett?

Die Sanktionen können schwerwiegend sein: Busse von bis zu mehreren tausend Franken, Beschlagnahmung des Fahrzeugs, und vor allem bei einem Unfall ein vollständig fehlender Versicherungsschutz. Sie wären dann persönlich für alle verursachten Schäden verantwortlich, was erhebliche Beträge ausmachen kann.

Entdecken Sie unsere Auswahl an KuKirin E-Trottinetts, erhältlich in der Schweiz.

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