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Vorschriften für E-Trottinetts in der Schweiz 2026: Komplettleitfaden

Vollständiger Leitfaden zur Gesetzgebung, Zulassung und den Regeln für legales Fahren.

KuKirin Genf — offizieller KuKirin-Distributor in der Schweiz seit 2025Aktualisiert am 26. April 20269 Min.

Mit einem E-Trottinett in der Schweiz zu fahren ist legal — vorausgesetzt, Sie halten sich an den richtigen Rahmen. Und dieser Rahmen ist nicht derselbe, je nachdem, ob Ihr Fahrzeug 20, 25 oder 45 km/h erreicht. Höchstgeschwindigkeit, Helm, Versicherung, Vignette, Mindestalter, zulässige Fahrwege, Bussen, kantonale Besonderheiten: Dieser Leitfaden fasst alles zusammen, was ein Käufer oder Nutzer wissen muss, bevor er 2026 auf die Strasse geht.

Überblick 2026: die 3 Kategorien, die Sie kennen müssen

Im Schweizer Recht ist ein E-Trottinett kein einheitliches Rechtsobjekt. Je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung fällt es in eine von drei Kategorien des Strassenverkehrsrechts.

Catégorie légaleVitesse maxPuissancePlaqueAssurancePermisÂge min.
Engin assimilé à un véhicule20 km/h500 WNonNon obligatoireNon16 ans (14 avec M)
Cyclomoteur léger20–30 km/h1000 WJauneOui + vignettePermis M14 ans
Cyclomoteurjusqu'à 45 km/h1000 WJauneOui + vignetteA1 ou B14–16 ans

Wichtig: Nur die erste Kategorie fährt ohne Kennzeichen, ohne Vignette und ohne speziellen Führerausweis. Sobald Ihr E-Trottinett 20 km/h oder 500 W ab Werk übersteigt, fallen Sie ins Mofa-Regime.

Fahrzeugähnliches Gerät (≤ 20 km/h, ≤ 500 W)

Das ist die liberalste Regelung und mit Abstand die häufigste für den täglichen urbanen Einsatz. Ihr E-Trottinett muss bauartbedingt auf maximal 20 km/h begrenzt sein und der Motor darf 500 W Nennleistung nicht überschreiten. Ab 16 Jahren ohne Führerausweis, ohne Kennzeichen und ohne Vignette.

Leicht-Motorfahrrad (20 bis 30 km/h)

Über 20 km/h und bis 30 km/h wird Ihr E-Trottinett zu einem Leicht-Motorfahrrad. Es muss zugelassen, immatrikuliert (gelbes Kennzeichen), haftpflichtversichert (Vignette) und mit mindestens Führerausweis Kategorie M gefahren werden.

Motorfahrrad (bis 45 km/h)

Ein E-Trottinett, das 30 km/h übersteigt, fällt in die klassische Motorfahrrad-Kategorie. Führerausweis A1 oder B, Kennzeichen, Versicherung und Helm werden dann obligatorisch.

Gesetzliche Höchstgeschwindigkeit: 20, 25 oder 45 km/h?

Die massgebende Zahl für das Schweizer Recht ist 20 km/h: Das ist die Grenze, ab der Ihr E-Trottinett das freie Regime verlässt und als Motorfahrrad der Immatrikulations- und Versicherungspflicht unterliegt.

Die Zahlen 25 km/h und 45 km/h existieren in der Schweizer Rechtsdoktrin, aber für andere Fahrzeuge. 25 km/h ist die Grenze der «langsamen» E-Bikes, 45 km/h betrifft S-Pedelecs und klassische Motorfahrräder.

Die einfache Regel: Um in der Stadt ohne Bürokratie zu fahren, muss Ihr E-Trottinett bauartbedingt auf maximal 20 km/h begrenzt und zugelassen sein.

Braucht es eine Versicherung für das E-Trottinett in der Schweiz?

Die Antwort hängt streng von der Kategorie Ihres Fahrzeugs ab.

E-Trottinett ≤ 20 km/h: keine obligatorische Versicherung

Für fahrzeugähnliche Geräte (≤ 20 km/h, ≤ 500 W) ist keine spezifische Haftpflichtversicherung nach SVG obligatorisch. Die meisten Hausrat-Haftpflichtversicherungen decken jedoch die Schäden an Dritten mit diesem Fahrzeugtyp ab.

E-Trottinett > 20 km/h: Haftpflicht + Vignette obligatorisch

Sobald Ihr E-Trottinett 20 km/h überschreitet, unterliegt es dem Mofa-Regime und die Haftpflichtversicherung wird obligatorisch. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 50 und 100 CHF pro Jahr.

Helm obligatorisch oder empfohlen?

Für ein E-Trottinett der Kategorie fahrzeugähnliches Gerät (≤ 20 km/h) ist der Helm in der Schweiz nicht obligatorisch. Er wird jedoch vom ASTRA und von Versicherern dringend empfohlen.

Für ein E-Trottinett in der Mofa-Kategorie (> 20 km/h) ist der Helm obligatorisch. Der Helm muss der Mofa-Norm (ECE 22.06) entsprechen.

Mindestalter für das Führen eines E-Trottinetts

Für ein E-Trottinett ≤ 20 km/h ist das Mindestalter 16 Jahre ohne Führerausweis. Zwischen 14 und 16 Jahren ist die Nutzung mit Führerausweis Kategorie M möglich. Unter 14 Jahren ist die Nutzung auf öffentlichen Strassen verboten.

Wo darf man fahren? Trottoir, Veloweg, Strasse

Die Verkehrsregeln orientieren sich an denen für Velos. Ein zugelassenes E-Trottinett muss den Veloweg benutzen (obligatorisch, wenn vorhanden), den Velostreifen, sonst die Fahrbahn rechts in Zonen bis 50 km/h.

Das Trottoir ist für E-Trottinetts in der Schweiz verboten. Das ist die am häufigsten sanktionierte Übertretung. Ausnahme: das E-Trottinett zu Fuss schieben, Motor ausgeschaltet.

Kantonale Besonderheiten

Der Rechtsrahmen für E-Trottinetts ist bundesrechtlich: SVG, VTS, VZV gelten identisch von Genf bis St. Gallen. Die Kantone behalten einen Spielraum bei drei Punkten: der Kontrolldurchführung, der Toleranz und den Parkzonen.

Genève

Genf ist einer der Kantone mit der entwickeltsten Trottinett-Nutzung. Die Polizeikontrollen haben sich seit 2024 intensiviert.

Vaud

Der Kanton Waadt wendet den Bundesrahmen strikt an. Lausanne verfügt über ein gut entwickeltes Velonetz.

Zurich

Zürich wendet den Bundesrahmen an. Die Stadt verfügt über ein grosses Velonetz und E-Trottinetts sind sehr verbreitet.

Berne

Bern wendet den Bundesrahmen an. Die historische Altstadt enthält viele Fussgängerzonen, in denen der Veloverkehr eingeschränkt sein kann.

Bussen bei Verstoss

Die Sanktionen sind in der Ordnungsbussenverordnung und im SVG geregelt.

InfractionAmende indicative
Circulation sur trottoir40 CHF
Absence d'éclairage la nuit40 CHF
Téléphone à la main en roulant100 CHF
Brûler un feu rouge60–250 CHF
Trottinette sans assurance / vignette obligatoireDénonciation + amende > 500 CHF
Trottinette débridée après homologation 20 km/hDénonciation + amende sévère
Conduite en état d'ivresse (≥ 0,5 ‰)Dénonciation pénale

Regelungsneuerungen 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Verkehrszeichen «Velo» auch für alle Unterkategorien von Leicht-Motorfahrrädern, einschliesslich E-Trottinetts ≤ 20 km/h (Quelle: ASTRA).

Die Kantone intensivieren die technischen Kontrollen von E-Trottinetts, insbesondere die Prüfung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit. Keine grundlegende Reform ist kurzfristig geplant: Die Schwellen von 20 km/h und 500 W bleiben stabil.

Wie wählt man ein in der Schweiz zugelassenes E-Trottinett?

Das wichtigste Kaufkriterium für eine legale städtische Nutzung ist die ASTRA/VTS-Zulassung als fahrzeugähnliches Gerät (≤ 20 km/h, ≤ 500 W). Ohne diese Zulassung darf Ihr E-Trottinett nicht legal auf öffentlichen Schweizer Strassen fahren.

Bei KuKirin Genf haben wir das Sortiment strukturiert, um diese Unterscheidung klarzumachen:

  • Bei Kukirin Genève ist das Modell KuKirin G2 Pro ABE auf 20 km/h mit einem 500W-Motor gedrosselt und verfügt über eine ABE-Zulassung. Es ist unser einziges Modell, das den Vorschriften für den Strassenverkehr entspricht (max. 20 km/h, 500W).
  • E-Trottinetts, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten (über 20 km/h oder über 500W), sind wegen ihrer Leistung sehr beliebt. Modelle wie der KuKirin G4, G4 Max oder G3 Pro bieten beeindruckende Leistungen, dürfen aber nicht im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden.

Wichtig

Das KuKirin G2 Pro ABE ist unser Modell mit ABE-Zulassung für den öffentlichen Strassenverkehr in der Schweiz (gedrosselt auf 20 km/h, 500 W). Überprüfen Sie immer die Zulassung des gewählten Modells für die Nutzung auf öffentlichen Strassen.

Fazit

Mit einem E-Trottinett in der Schweiz zu fahren ist 2026 einfach, wenn Sie in der richtigen Kategorie bleiben: ein zugelassenes, auf 20 km/h gedrosseltes Modell, max. 500 W, ab 16 Jahren, auf Velowegen und der Fahrbahn — nie auf dem Trottoir.

Sources : OFROU / ASTRA · LCR · OETV · TCS

Artikel verfasst vom Team KuKirin Genf, offizieller KuKirin-Distributor in der Schweiz seit 2025. Quellen: ASTRA, SVG, VTS, VZV, TCS. Aktualisiert am 26. April 2026. Diese Seite hat informativen Charakter und stellt keine Rechtsberatung dar.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem E-Trottinett auf den Velowegen in der Schweiz fahren?

Ja, und das ist sogar die Standardnutzung, wenn ein Veloweg vorhanden ist. Ein zugelassenes E-Trottinett (≤ 20 km/h) folgt denselben Regeln wie Velos: Veloweg obligatorisch, wenn markiert, Velostreifen oder Fahrbahn rechts, wenn nicht.

Braucht es eine Versicherung für ein E-Trottinett ≤ 20 km/h?

Keine spezifische Haftpflichtversicherung ist für diese Art von Fahrzeug obligatorisch. Die meisten privaten Haushalt-Haftpflichtversicherungen decken bereits Ihre E-Trottinett-Nutzung ab — prüfen Sie Ihren Vertrag. Sie ist hingegen obligatorisch (mit jährlicher Vignette), sobald das E-Trottinett 20 km/h überschreitet.

Was ist die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für ein E-Trottinett in der Schweiz?

20 km/h, um ohne Kennzeichen, ohne Versicherung und ohne Führerausweis zu fahren (Kategorie fahrzeugähnliches Gerät). Darüber wird das E-Trottinett zu einem Motorfahrrad, das einer Immatrikulation, Vignette und mindestens dem Führerausweis Kategorie M unterliegt.

Darf ich mein E-Trottinett im SBB-Zug transportieren?

Ja. Die SBB akzeptieren zusammengeklappte E-Trottinetts als Handgepäck, ohne Zuschlag, sofern sie in die dafür vorgesehenen Ablagen passen. Die Batterie muss eingebaut bleiben und das Fahrzeug ausgeschaltet sein.

Braucht es einen Führerausweis, um in der Schweiz E-Trottinett zu fahren?

Nein für ein E-Trottinett ≤ 20 km/h ab 16 Jahren (zwischen 14 und 16 Jahren: Kategorie M). Ja für jedes E-Trottinett > 20 km/h (mindestens Kategorie M) und Kategorie A1 oder B über 30 km/h.

Darf mein Kind in der Schweiz E-Trottinett fahren?

Ab 14 Jahren mit dem Führerausweis Kategorie M (Theoriekurs und Prüfung). Ab 16 Jahren ohne Führerausweis auf einem E-Trottinett ≤ 20 km/h. Vor 14 Jahren ist die Nutzung auf öffentlichen Strassen verboten, auch unter elterlicher Aufsicht.

Was passiert bei einem Unfall ohne obligatorische Versicherung in der Schweiz?

Wenn Ihr E-Trottinett in der Mofa-Kategorie ist (> 20 km/h) und Sie keine obligatorische Versicherungsvignette haben, wird Ihre persönliche Haftpflicht ohne Obergrenze in Anspruch genommen. Das kann mehrere Hunderttausend Franken ausmachen. Hinzu kommt eine Strafanzeige.

Ist der Helm beim E-Trottinett-Fahren in der Schweiz obligatorisch?

Nein für Fahrzeuge ≤ 20 km/h (aber dringend empfohlen). Ja für Motorfahrräder > 20 km/h, mit einem Mofa-zugelassenen Helm (Norm ECE 22.06).

Darf man ein in der Schweiz auf 20 km/h zugelassenes E-Trottinett entdrosseln?

Nein. Die Drosselungs-Manipulation führt zum Verlust der Zulassung und setzt einer schweren Busse, der möglichen Beschlagnahmung des Fahrzeugs und einer Anzeige aus. Das manipulierte E-Trottinett kann nicht mehr legal in Verkehr gesetzt werden ohne neues Zulassungsverfahren beim ASTRA.

Sind die E-Trottinett-Vorschriften zwischen den Schweizer Kantonen unterschiedlich?

Im Grundsatz nein: Der rechtliche Rahmen ist bundesrechtlich (SVG, VTS, VZV) und gilt identisch in Genf, Lausanne, Zürich, Bern usw. Die Variationen betreffen die Anwendung der Kontrollen, das verfügbare Velonetz und gewisse Fußgänger- oder Parkzonen, nicht die Regeln selbst.

Entdecken Sie unsere Auswahl an KuKirin E-Trottinetts, erhältlich in der Schweiz.

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