Schweizer Vorschriften für E-Trottinetts
Letzte Aktualisierung: 1. März 2026
Die Schweiz verfügt über strenge Vorschriften für die Nutzung von E-Trottinetts im öffentlichen Strassenverkehr. Als verantwortungsvoller Händler möchte Kukirin Genf seine Kunden klar über die geltenden Regeln informieren.
Was das Schweizer Gesetz sagt
In der Schweiz werden E-Trottinetts nach Leistung und Geschwindigkeit klassifiziert:
Im öffentlichen Strassenverkehr erlaubt
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Maximale Motorleistung: 500W (0.5 kW)
- Gleichgestellt mit langsamen E-Bikes
- Keine Zulassung erforderlich
- Mindestalter: 14 Jahre (mit Führerschein M) oder 16 Jahre (ohne Führerschein)
Wenn das E-Trottinett 20 km/h oder 500W überschreitet
- Kategorie «Leicht-Motorfahrrad» bei Geschwindigkeit zwischen 20 und 25 km/h — erfordert Zulassung, Haftpflichtversicherung und Führerschein Kategorie M
- Kategorie «Motorfahrrad» bei Geschwindigkeit zwischen 25 und 45 km/h — noch strengere Auflagen
- Über 45 km/h — nicht zulassungsfähig, im öffentlichen Strassenverkehr verboten
Die KuKirin-Modelle und das Schweizer Gesetz
KuKirin G2 Pro ABE — Für den Strassenverkehr zugelassen
Der KuKirin G2 Pro ABE ist unser einziges auf 20 km/h und 500W gedrosseltes Modell, das den Schweizer Vorschriften entspricht. Er ist ohne Zulassung im öffentlichen Strassenverkehr erlaubt.
KuKirin G2 Pro ABE ansehen →Mit Ausnahme des G2 Pro ABE sind die KuKirin E-Trottinetts auf hohe Leistung ausgelegt. Das bedeutet, dass alle anderen auf unserer Website angebotenen Modelle die gesetzlichen Schweizer Grenzen von 20 km/h und 500W für den öffentlichen Strassenverkehr überschreiten.
Diese E-Trottinetts sind nicht für den öffentlichen Strassenverkehr in der Schweiz zugelassen und können keine Zulassung erhalten.
Fazit: Alle unsere Modelle sind nur für den Gebrauch auf Privatgelände bestimmt, mit Ausnahme des G2 Pro ABE (gedrosselt auf 20 km/h).
Was ist ein «Privatgelände»?
- Privatgrundstück (Garten, Hof, persönliches Gelände)
- Private landwirtschaftliche oder industrielle Flächen
- Private Rennstrecken oder Pisten
- Jeder Bereich, der kein öffentlicher Weg oder öffentlich zugänglicher Pfad ist
Rechtlicher Hinweis
In der Schweiz sind nur auf 20 km/h und 500W begrenzte E-Trottinetts im öffentlichen Strassenverkehr erlaubt. Mit Ausnahme des G2 Pro ABE (gedrosselt auf 20 km/h, 500W) überschreiten die KuKirin-Modelle diese Grenzen. Der Kauf dieser Produkte impliziert eine ausschliessliche Nutzung auf Privatgelände. Der Käufer erkennt an, dass die Nutzung auf öffentlichen Strassen verboten ist und übernimmt allein die Risiken bei Verstössen.